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   BVerwG, 22.03.2017 - 9 B 47.16   

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https://dejure.org/2017,11598
BVerwG, 22.03.2017 - 9 B 47.16 (https://dejure.org/2017,11598)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.2017 - 9 B 47.16 (https://dejure.org/2017,11598)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 2017 - 9 B 47.16 (https://dejure.org/2017,11598)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des beitragsrechtlichen Divisors mit dem Vorteilsprinzip in beplanten Gebieten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit des beitragsrechtlichen Divisors mit dem Vorteilsprinzip in beplanten Gebieten

  • rechtsportal.de

    Vereinbarkeit des beitragsrechtlichen Divisors mit dem Vorteilsprinzip in beplanten Gebieten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 9 B 47.16
    Für die ordnungsgemäße Begründung einer Rüge mangelhafter Sachaufklärung muss u.a. dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände und mit welchen Mitteln ein zusätzlicher Aufklärungsbedarf bestanden hat, ferner, dass auf die unterbliebene Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14; vom 13. Juli 2007 - 9 B 1.07 - juris Rn. 2 und vom 15. Juli 2015 - 7 B 23.14 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 9 B 47.16
    Aus einem Schweigen der Urteilsgründe zu einem bestimmten Vorbringen eines Beteiligten kann daher noch nicht geschlossen werden, das Gericht habe dieses nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1999 - 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3).
  • BVerwG, 13.07.2007 - 9 B 1.07

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 9 B 47.16
    Für die ordnungsgemäße Begründung einer Rüge mangelhafter Sachaufklärung muss u.a. dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände und mit welchen Mitteln ein zusätzlicher Aufklärungsbedarf bestanden hat, ferner, dass auf die unterbliebene Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14; vom 13. Juli 2007 - 9 B 1.07 - juris Rn. 2 und vom 15. Juli 2015 - 7 B 23.14 - juris Rn. 13).
  • OVG Thüringen, 14.04.2016 - 4 KO 452/15

    Festlegung des Divisors einer Umrechnungsformel zur Ermittlung der Zahl der

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 9 B 47.16
    e OVG Weimar - 14.04.2016 - AZ: OVG 4 KO 452/15.
  • BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 12.15

    Abgrenzung von Staatsstraßen und Kreisstraßen i.R.e. Anspruchs auf eine

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 9 B 47.16
    Die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Berufungsgerichts aus zu beurteilen, auch wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 S. 4; Beschluss vom 25. Juni 2015 - 9 B 12.15 - juris Rn. 10).
  • OVG Thüringen, 09.11.2021 - 4 EO 630/21

    Eintritt der Zahlungsverjährung einer Beitragsforderung

    Diese Auffassung wurde mit Senatsurteil vom 14. April 2016 (Az.: 4 KO 452/15) in einem Parallelverfahren (betreffend das Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 8. Juli 2015, Az.: 5 K 67/11 Me - juris) bestätigt (vgl. dazu auch den Beschluss des BVerwG vom 22. März 2017, Az.: 9 B 47/16 - juris).
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